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Garantieerweiterungen (Garantie3)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Garantieerweiterung

1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von VENOVA.CH angebotenen Garantieerweiterungen. Mit dem Erwerb einer Garantieerweiterung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Garantieumfang: Die Garantieerweiterung umfasst die Reparatur oder den Austausch defekter Teile gemäss den spezifischen Bedingungen der erworbenen Garantieoption. Es gelten die jeweiligen Laufzeiten und Leistungsumfänge gemäss der Beschreibung beim Kauf.

3. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Die Garantieerweiterung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:

  • Das Produkt sachgemäss verwendet wurde.

  • Keine unsachgemässen Eingriffe oder Reparaturen durch Dritte erfolgt sind.

  • Der Defekt nicht durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt oder normalen Verschleiss verursacht wurde (ausser bei "Garantie3 Cover").

4. Ausschlüsse Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Normale Abnutzung und Verschleissteile.

  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Unfälle oder nicht bestimmungsgemässen Gebrauch (ausser bei "Garantie3 Cover").

  • Verbrauchsmaterialien wie Batterien oder Akkus (sofern nicht ausdrücklich enthalten).

5. Geltendmachung der Garantie Um eine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde:

  • Eine schriftliche Anfrage mit Fehlerbeschreibung an Garantie3 senden. 

  • Den Kaufnachweis sowie den Nachweis der Garantieerweiterung vorlegen.

  • Das defekte Produkt ggf. an eine Serviceadresse senden.

 

6. Laufzeit und Kosten Die Laufzeit und Kosten der Garantieerweiterung richten sich nach der jeweiligen gewählten Option. Eine Rückerstattung ist nach Erwerb ausgeschlossen.

7. Fünf Jahres-Garantie für ausgewählte Artikel bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit einer 5-Jahres-Garantie. Diese setzt sich aus der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung und einer zusätzlichen 3-jährigen Garantieerweiterung (Garantie3) zusammen. Auch wenn diese Garantieerweiterung für den Kunden kostenlos ist, muss die Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Frist online abgeschlossen werden.

  • Garantieerweiterungen müssen innerhalb von 30 Tagen angemeldet werden.

  • Die Garantie COVER muss innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.

8. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Die VENOVA AG behält sich das Recht vor, die Bedingungen der Garantieerweiterung jederzeit zu ändern.

 

Wichtige Infos:

Die Verlängerung des technischen Kundendienstes ist anwendbar auf alle Produkte der Unterhaltungselektronik wie:

  • Informatik
  • Mobilfunk
  • TV
  • Audio und Videogeräte
  • Foto/Kino/Multimedia
  • Elektrische Haushaltsgeräte
  • Klimatisierung
  • Fitness
  • Do-It-Yourself

 

WAS IST MIT OBERGRENZE GEMEINT?


Die Obergrenze der Deckung für die Reparaturkosten ist an die Typologie des gekauften Zertifikats gebunden.
Der Benutzer hat im Laufe der drei Verlängerungsjahre, Recht auf eine unbegrenzte Zahl an Reparaturarbeiten. Die angegebene Obergrenze des Zertifikats ist der haltbare Höchstbetrag für jede Wiederherstellung, jeden Austausch den Produkts oder eventuelle Rückerstattung.


Falls das Produkt nicht repariert werden kann, schlägt Garantie3 dessen Ersatz oder die Erstattung des Kaufwertes der Ware vor, wobei für jedes Jahr ein Prozentsatz von 10-30 % des Kaufwertes abgezogen wird.

 

 

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